Willkommen - Wir sorgen für Ihre Gesundheit

 

 

Herzlich willkommen in unserer Hausarztpraxis.

Zusammen mit meiner Kollegin betreuen wir Sie individuell und
kom­petent. Verlassen Sie sich auf gründliche Diagnostik,
modernste Technik und ein umfang­reiches Therapiespektrum.

Mir ist es wichtig, Sie nicht nur medizinisch, sondern auch
menschlich individuell zu betreuen.
Mein Praxis-Team und ich stehen Ihnen mit fachlicher
Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.

Ihre Claudia Gutsch

ACHTUNG - damit Sie nicht umsonst in die Praxis kommen!

  • 7.00 - 9.30 Uhr - Akutsprechstunde (zur Erläuterung
  • ab 10.00 Uhr - Terminsprechstunde, nur mit Termin
  • Patienten in laufender Behandlung können Termine bei den Ärzten hier buchen

Aktuelles aus der Arztpraxis


Zurück zur Übersicht

01.01.2024

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Entfall die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber zu schicken

Die elektronische AU gibt es bereits seit 2023 für gesetzlich Versicherte.

Ändert sich durch die eAU etwas an der Krankmeldung für Arbeitnehmer?
Es entfällt die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Personalabteilung postalisch oder digital zuzusenden. Stattdessen müssen künftig Arbeitgeber in jedem Einzelfall die eAU abrufen. Das neue Verfahren ändert nichts daran, sich beim Arbeitgeber krankmelden zu müssen. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, sollen Arbeitnehmer spätestens am vierten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Pflicht besteht nach wie vor.

Müssen Arbeitnehmer trotz eAU Vorgesetzte noch telefonisch oder per E-Mail über Arbeitsunfähigkeit informieren?
Ja, das müssen sie. Denn erst nachdem der Arbeitgeber vom Versicherten über die Krankschreibung informiert wurde, darf der Chef das System zum Abruf der eAU nutzen.

Was ändert sich für Arbeitgeber?
Für manchen Personalmanager wird das Prozedere umständlicher, manche empfinden es als Erleichterung. Bislang wartete der Arbeitgeber darauf, dass der Beschäftigte seine AU einreicht. Jetzt muss sich das Unternehmen selbst darum kümmern, die eAU rechtzeitig zu erhalten. Dafür braucht der Arbeitgeber aber nicht mehr hinter säumigen Angestellten herlaufen.

Gesetzliche Grundlage: § 125 SGB IV . Bitte weisen Sie ihren Arbeitgeber auch darauf hin, weil wir immer wieder Anfragen bekommen, dass Sie trotzdem die Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen. Es ist eine Holschuld des Arbeitgebers und gesetzlich ab 1.1.23 gemäß § 125 SGB IV vorgeschrieben.

Nachzulesen z.b. hier: https://www.handelsblatt.com/karriere/elektronische-krankschreibung-diese-aenderungen-gelten-ab-2023-fuer-arbeitnehmer/28870972.html



Zurück zur Übersicht